Leitsatz
- Einzelfallentscheidung zur Eingruppierung eines Hausmeisters
nach den Vergütungsgruppen der Anlage 2 AVR Caritas. - Die Erfüllung der Merkmale „besondere Vielseitigkeit“ oder „besondere
Schwierigkeit“ der Vergütungsgruppe 7 Fallgruppe 19 der
Anlage 2 AVR Caritas verlangt mehr als ein höherer Aufwand an
gedanklicher Arbeit oder besondere Anforderungen an Qualifikation,
Verstand oder Konzentrationsfähigkeit bzw. eine Vielseitigkeit
bei der Arbeitserbringung.Wegen des genannten Heraushebungsmerkmals „besonders“ wird
eine weiter gesteigerte Vielfalt oder Schwierigkeit des Tätigkeitsbereichs
gefordert. Denn schon für die Schwierigkeit der Tätigkeit
werden in der Tarifpraxis regelmäßig in Abgrenzung zur normalen
Tätigkeit ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder besondere
Anforderungen an Qualifikation, Verstand oder Konzentrationsfähigkeit
gefordert. Entsprechendes gilt für die Vielseitigkeit.