Leitsatz
Für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses nach § 27b MAVO ist nicht das Einvernehmen mit dem Dienstgeber erforderlich. Dieser kann der Bildung auch nicht widersprechen.
Leitsatz
Für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses nach § 27b MAVO ist nicht das Einvernehmen mit dem Dienstgeber erforderlich. Dieser kann der Bildung auch nicht widersprechen.