Urteil vom 16.04.2024, I MAVO 12/23

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2, 2. Spiegelstrich MAVO

(Übernahme von Kosten, die der Mitarbeitervertretung durch die Beiziehung einer sachkundigen Person im Rahmen einer Umstrukturierung entstehen)