Leitsätze
Einzelfallentscheidung zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2, 2. Spiegelstrich MAVO
(Übernahme von Kosten, die der Mitarbeitervertretung durch die Beiziehung einer sachkundigen Person im Rahmen einer Umstrukturierung entstehen)
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2, 2. Spiegelstrich MAVO
(Übernahme von Kosten, die der Mitarbeitervertretung durch die Beiziehung einer sachkundigen Person im Rahmen einer Umstrukturierung entstehen)